Flughafengebühren ergeben sich aus den Leistungen, die von den Flughäfen für die Passagiere erbracht werden. Üblicherweise werden die Gebühren pro Passagier verrechnet, von den Fluglinien eingehoben und an die Flughäfen weitergeleitet. Sie werden zum Tarif des Tickets hinzugerechnet und können sich nach Art und Höhe sehr unterscheiden. Bei einer Online-Buchung wird die Gebühr für den gewählten Flug auf der Preis-Seite ausgewiesen.
Bei den Flughafengebühren handelt es sich meistens um Gebühren, die beim Abflug anfallen. In Fällen, in denen die Gebühren bei der Ankunft verrechnet werden wird extra darauf hingewiesen. Für Abflug und Transfer sind die Gebühren besonders in Westeuropa manchmal unterschiedlich. Sie sind in einer bestimmten Währung (Landeswährung) festgelegt und werden zum Tageskurs in der Währung umgerechnet in der das Ticket bezahlt wurde. Kleinkinder ohne eigenen Sitzplatz sind meistens von der Gebühr befreit. Für Kinder bis zu zwölf Jahren gibt es manchmal eine Ermäßigung.
Im Einzelnen gibt sind die gebräuchlichsten Gebühren:
Landegebühren:
Für Unterschall- Luftfahrzeuge mit einem Zertifikat gemäß Annexe 16, Band 1, Teil II, Kapitel 3 und Propellerflugzeuge oder Hubschrauber ergehen bei weniger als 2t Höchstgewicht beim Abflug 6,20 € Landegebühr. Bei weniger als 60t pro Tonne oder Fraktion ergehen 3,72 € und bei mehr als 60t pro Tonne oder Fraktion müssen 4,96 € beglichen werden.
Unterschall- und Überschall- Luftfahrzeuge mit einem Zertifikat gemäß Annexe 16, Band 1, Teil II, Kapitel 2 oder 4 werden bei weniger als 60t pro Tonne oder Fraktion mit 4,83 € und bei mehr als 60t pro Tonne oder Fraktion mit 6,45 € belegt.
Passagiergebühren:
Pro abreisendem Passagier beträgt die Gebühr 2,28 €. Ausgenommen sind Kinder unter 2 Jahren und Passagiere auf direkten Transitflügen.
Sicherheitsgebühren:
Pro abreisendem Passagier beträgt die Sicherheitsgebühr 0,50 €. Ausgenommen sind Kinder unter 2 Jahren und Passagiere auf direkten Transitflügen.
Parkgebühren:
Sie ergehen aus der Basis von 1,24 € pro Tonne und dem Zeitraum von 24 Stunden. Dabei wird jede Fraktion des Gewichtes und Zeitraums vollwertig berechnet. Während der ersten 6 Stunden ist das Parken jedoch kostenlos.
Nachtfluggebühren:
Für alle Landungen und Abflüge zwischen 23.00 und 6.00 Uhr Ortszeit ergehen Nachtfluggebühren. Festgelegt sind sie auf den gleichen Betrag wie die Landegebühr. Regelmäßige Frachtflüge, die zwischen 23.00 und 24.00 Uhr programmiert oder in Bezug auf diesen Zeitraum vespätet sind unterliegen der Nachtfluggebühr.
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